Ultraleicht - Pilotenlizenz
Lizenz
Mit der Leichtflugzeug - Pilotenlizenz SPL(A) können Sie ein Flugzeug mit bis zu einem Passagier in Deutschland und in vielen Ländern Europas fliegen, zum Beispiel unsere Sila 450C. Die Lizenz ist der optimale und kostengünstige Einstieg in den motorisierten Luftsport. Sie kann später beliebig um weitere Berechtigungen erweitert und ergänzt werden (z.B. Fluglehrer, Bannerschlepp)). SPL(A) steht für Sport Pilot License (Aircraft).
Voraussetzungen
- Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) mind. Klasse LAPL oder Klasse 2
- 1 Passbild
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste - Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (kann bei uns durchgeführt werden bzw. KFZ Führerschein als Nachweis)
- ein Flugfunkzeugnis (BZF) - (zum Durchführen von Sprechfunkverkehr - wird bei Wunsch parallel zur Flugausbildung erworben)
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung (insg. ca. 80h) entspricht der SPL(A) Ausbildung. Dies beinhaltet die Theorie für das Funksprechzeugnis.
- Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde, Pyrotechnische Einweisung)
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Verhalten in besonderen Fällen
- Funksprechzeugnis (BZF) Theorie
Praktische Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 5 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) unter Aufsicht geflogen werden. Innerhalb der Ausbildung müssen mindestens 2 Überlandflüge enthalten sein, mind. 2 mit einer Mindest-Flugstrecke von 200 km und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Für die Schulung wird primär unsere Sila 450c eingesetzt.
Prüfungen
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Geprüft werden im "Multiple Choice Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.
Einschränkungen
Der Inhaber einer SPL(A) Lizenz darf erst Passagiere befördern, wennn er mind. 10h als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) auf Ultraleichtflugzeugen nachgewiesen hat. Luftsportgeräteführer bedürfen für Flüge mit Passagieren der Passagierberechtigung. Fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mind. zwei Überlandflüge über mind. 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers, alle nach Erwerb der Lizenz. Die Prüfung kann zusammen mit dem letzten 200 km Flug abgelegt werden, abnahmeberechtigt ist der mitfliegende UL-Fluglehrer, der dies auf dem Antrag bescheinigen muss.
Kosten
Flugschein SPL(A) Sportpilotenlizenz (Ultraleicht)
Gesamt brutto (inkl. 19 % MwSt.) | 5.750,40 € |
Anmeldegebühr | 250,00 € |
Theoretische Ausbildung (ca. 80 h) Theorie eAcademy Lehrgang SPL(A) inkl. Fachbuchreihe elektr. Version inkl. EXAM Fragentrainer |
450,00 € |
Präsenzunterricht (Zeit insg. 30 h) | 300,00 € |
Praktische Flugausbildung (inkl. Fluglehrer) | |
30 Stunden Sila 450c (Flugzeit) [je 145,00 €] | 4.350,00 € |
zusätzliche Kosten | |
Landegebühren (Durchschnittswert) | 250,00 € |
Lehrmaterial (Jepessen CSG Alu, DFS Kursdreick, Vollkreis Winkelmesser, Lehrbuch VFR Sprechfunk, Lehrbuch Ultraleichtfliegen kompakt, ICAO Flugkarte Berlin, Flugbuch) |
150,40 € |
Sprechfunkzeugnis BZF I (dt.&en.) optional | (232,00 €) |
FESTPREIS BEI VORKASSE: 5499,- EUR |
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Gebühren welche durch den DAEC direkt dem Flugschüler in Rechnung gestellt werden (Prüfungsgebühr nach LuftKostV zur Zeit 89,- EUR), Tauglichkeitszeugnis (ca. 100,- EUR) und Prüfungsflug sind durch den Flugschüler selbst zu tragen. Die Kosten für die Landegebühren entsprechen unseren Erfahrungswerten und können je nach Anzahl der benötigten Landungen niedriger oder höher ausfallen. |