UL Passagierberechtigung

Passagierberechtigung

Eine Person mit einer Luftsportgeräteführerlizenz muss für Flüge mit Passagieren im Besitz einer Passagierberechtigung sein.

Voraussetzungen:

  • 5 Überlandflüge (davon mind. 2 Überlandflüge über mind. 200km mit Zischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers[alle nach Erwerb der Lizenz]).

Die Prüfung kann zusammen mit dem letzen 200 km Flug abgelegt werden, abnahmeberechtigt ist der mitfliegende UL-Fluglehrer, der dies auf dem Antrag bescheinigen muss.

Für Inhaber einer gültigen Lizenz für Privatflugzeugführer, Hubschrauberführer oder Segelflugzeugführer wird die Passagierberechtigung zusammn mit Erteilung der Lizenz erteilt.

Bei bestehender Passagierberechtigung für Trike oder Tragschrauber wird die Passagierberechtigung ohne weitere Nachweise eingetragen

Preise

5 Stunden Sila 450c (Blockzeit) [je 125,00 €] 625,00 €